Kirchenvorstandswahl

Wofür steht unsere Kirchengemeinde? Wie wollen wir evangelisches Profil zeigen in unserem Stadtviertel?

Mit der Wahl zum Kirchenvorstand am 20. Oktober 2024 kannst du ein Zeichen setzen! Denn der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde, trifft Entscheidungen über die Gottesdienste und Angebote, sowie die Gebäude und Finanzen.

Vom 18.03.-10.06.2024 kannst du dich selbst zur Wahl stellen oder andere geeignete Kandidaten und Kandidatinnen zur Wahl nominieren. Schreibe hierzu bitte den Vertrauensausschuss an über Pfarrer Claus-Philipp Zahn.

Du kannst kandidieren, wenn…

  1.  …du Mitglied der Passionskirche bist und zwar vor dem 20.07.2024. 
  2. … du am Wahltag mindestens 18. Jahre jung bist
  3. … dein Herz für das Evangelium und die christliche Botschaft schlägt
  4. … du konstruktiv und konsensorientiert Gemeinde leiten möchtest

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.

- Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind Ihre Ansprechpartner.

Jede Amtsperiode hat ihren Reiz, bestimmte Aufgaben anzupacken. Für den kommenden Kirchenvorstand gehören auf jeden Fall dazu:

  • Evangelisch im Nachbarschaftsraum Westend, Sendling, Thalkirchen zu gestalten
  • Christsein vor Ort neu zu denken

Der amtierende Kirchenvorstand hat einen Schwerpunkt gesetzt auf

  • Schöpfungsarbeit, u.a. das Leuchtturmprojekt "Phänologischer Garten"
  • Gebäude- und Raumnutzungskonzeption
  • Landeskirchenstellenplanung 2024
  • Kirche in Coronazeiten
  • Jubiläumsfeierlichkeiten 50 Jahre Passionskirche

Der Kirchenvorstand tagt 11 mal im Jahr auf Kirchenvorstandssitzungen. Diese dauern i.R. zwischen 2 und 3 Stunden je Sitzung. Vorsitz und Vertrauensperson erarbeiten hierzu eine Tagesordnung, stellen nach Möglichkeit vorab Informationen zur Verfügung und laden eine Woche vor Sitzung ein.

Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, können aber auch einen nichtöffentlichen Teil haben (z.B. bei Personalentscheidungen).

Zum Kirchenvorstand gehören an mit Stimmrecht:

  1. Acht gewählte Gemeindemitglieder, die am 20.10.2024 mit den meisten Stimmen gewählt worden sind
  2. Die beiden Pfarrer:innen der Passionskirche.
  3. Zwei berufene Gemeindemitglieder. Der gewählte Kirchenvorstand beruft gemeinsam mit den beiden Pfarrer:innen zwei Gemeindeglieder in den Kirchenvorstand. Leitlinie ist dabei, welche  Kompetenz dringend noch gebraucht wird oder dass Teile der Gemeinde unterrepräsentiert sind, z.B. nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaubenspraxis.

In der Passionskirche tagen normalerweise die Ersatzpersonen mit. Ersatzpersonen sind die Kandidat:innen ab Platz 9 des Wahlergebnisses. Wir freuen uns, dass alle Kandidierenden bereit sind, ihre Kompetenzen und Zeit einzubringen. Das können sie ohne Stimmrecht als Ersatzpersonen tun. Sollte eine gewählte Person mit Stimmrecht ausscheiden, rutscht die Person mit den nächst meisten Stimmen automatisch nach in den stimmberechtigten Kreis. Hat sie vorher schon an den Sitzungen teilgenommen, ist schon auf dem laufenden Stand der Dinge.

Wählen kann am 20. Oktober 2024, wer vor dem 20. Juli 2024 zu unserer Kirchengemeinde gehört und

  1. …14 Jahre alt und konfirmiert ist 
  2. …oder mindestens 16 Jahre alt

Als wahlberechtigtes Mitglied erhältst du die Wahlunterlagen für die Briefwahl im Oktober. 

Alternativ kannst du am Sonntag 20. Oktober 2024 wählen gehen, zwischen 11:00 und 12:30  im Gemeindehaus, Raum 2. Vorher kannst du dich noch gerne im Gottesdienst und beim Kirchenkaffee stärken.