Die wichtigsten Änderungen:
Gottesdienste: es bleibt bei 3G und Maske am Platz.
Bildungsveranstaltungen & Chorproben: 3G, FFP2-Maskenpflicht außer an festen Plätzen bei 1,5m Abstand, keine Begrenzung der zugelassenen Personen.
Alle anderen Veranstaltungen inkl. privater im öffentlichen Raum: 2G, FFP2-Maskenpflicht außer an festen Plätzen, Begrenzung der Personenzahl:
- Gemeindesaal: 50 Personen
- Raum 2: 20 Personen
- Raum 1: 15 Personen
- Jugendräume: 10 Personen
- Kirche: 185 Personen
Die ausführlichen Hygienekonzepte liegen in den Räumlichkeiten aus und erhalten Gruppenleitungen per Mail.