Wer gehört zum Kirchenvorstand?

Zum Kirchenvorstand gehören an mit Stimmrecht:

  1. Acht gewählte Gemeindemitglieder, die am 20.10.2024 mit den meisten Stimmen gewählt worden sind
  2. Die beiden Pfarrer:innen der Passionskirche.
  3. Zwei berufene Gemeindemitglieder. Der gewählte Kirchenvorstand beruft gemeinsam mit den beiden Pfarrer:innen zwei Gemeindeglieder in den Kirchenvorstand. Leitlinie ist dabei, welche  Kompetenz dringend noch gebraucht wird oder dass Teile der Gemeinde unterrepräsentiert sind, z.B. nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaubenspraxis.

In der Passionskirche tagen normalerweise die Ersatzpersonen mit. Ersatzpersonen sind die Kandidat:innen ab Platz 9 des Wahlergebnisses. Wir freuen uns, dass alle Kandidierenden bereit sind, ihre Kompetenzen und Zeit einzubringen. Das können sie ohne Stimmrecht als Ersatzpersonen tun. Sollte eine gewählte Person mit Stimmrecht ausscheiden, rutscht die Person mit den nächst meisten Stimmen automatisch nach in den stimmberechtigten Kreis. Hat sie vorher schon an den Sitzungen teilgenommen, ist schon auf dem laufenden Stand der Dinge.